Energiepreisbremse
Als weitere Entlastung möchte die Bundesregierung den Gas-,Wärme-, Strompreis im März rückwirkend zum 1. Januar 2023 zu 80% des Vorjahresverbrauchs deckeln: Es ist vorgesehen, dass der gedeckelte Preis bei Gas 12 Cent (brutto) pro Kilowattstunde, bei Wärme 9,5 Cent (brutto) pro Kilowattstunde und Strom 40 Cent (brutto) pro Kilowattstunde nicht übersteigen darf. Die restlichen 20 Prozent des Verbrauchs werden zum aktuellen Markpreis berechnet.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Informationen der Stadtwerke Erfurt
GEMEINSAM ENERGIE SPAREN
Auf die Preisentwicklung haben wir keinen Einfluss. Doch was für Möglichkeiten haben wir, um gemeinsam Energiekosten einzusparen?
Gern geben Ihnen Empfehlungen, wie Wärme und Energie eingespart werden kann.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Informationskampagne des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz „80 Millionen gemeinsam für Energiewechsel“ unter www.energiewechsel.de im Bereich „Alltag“.
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Energiespartipps KoWo








Häufig gestellte Fragen / FAQ´s - Anpassung Heizkostenvorauszahlung
Allgemeines
KoWo Richtlinien
Anpassung der Nebenkostenabrechnung
Mit den Energiepreisbremsen erhalten Haushalte aus den Mitteln des Bundes einen Zuschuss, einen sogenannten Entlastungsbetrag.
Den Entlastungsbetrag erhalten wir als Vermieter vom Versorgungsunternehmen SWE- Stadtwerke Erfurt. Diesen geben wir im Rahmen der Erstellung der Nebenkostenabrechnung an die Mieter weiter.
Wir werden alle Entlastungsbeträge in der Nebenkostenabrechnung gesondert ausweisen. Leider liegen uns noch keine detaillierten Informationen vom Versorger vor, wie sich die Entlastungsbeträge auf unsere Häuser verteilen.
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